Die Gleichstellungskommission Basel-Stadt ist eine regierungsrätliche Kommission, die sich im Kanton Basel-Stadt engagiert, um die Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter zu verbessern. Sie setzt sich aus Mitgliedern mit unterschiedlicher Berufs- und Lebenserfahrung zusammen.
Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz
Das neu formulierte kantonale Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (KGlG) hat zum Ziel, die tatsächliche Gleichstellung zu fördern. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung soll bekämpft werden.
Das KGlG ist ein umfassendes Gesetz. Neben «klassischen» Gleichstellungsthemen werden neu auch Themen abgedeckt, die sich aus dem erweiterten Geschlechterbegriff ergeben. Die Gleichstellungskommission begrüsst diese Entwicklungen. Das neue Gesetz ermöglicht, die vielfältigen Herausforderungen, die mit Geschlecht in Verbindung stehen, anzupacken.
Das neue Gleichstellungsgesetz ist umfassender und inklusiver formuliert. Das bedeutet, dass auch Menschen eingeschlossen werden, die durch die binären Kategorien «Frauen» und «Männer» bisher nicht repräsentiert waren. Ausserdem wird «Geschlecht» differenzierter definiert, nämlich als ein Zusammenwirken der folgenden Faktoren: soziales Geschlecht, biologisches Geschlecht, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck.
Das KGlG bekennt sich klar zur Förderung der Gleichstellung in allen Bereichen, die mit Geschlecht in Verbindung stehen. So verbietet das KGlG neu auch explizit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Das ist ein logischer Schritt, denn sexuelle Orientierung, also z. B. Hetero- und Homosexualität, ist eng mit Geschlecht verbunden.
Neben direkter und indirekter Diskriminierung wird neu auch intersektionale Diskriminierung ausdrücklich erwähnt. Das ist eine wichtige Neuerung, weil intersektionale Diskriminierung oft vorkommt. Gemeint ist, dass mehrere Diskriminierungsmerkmale (bspw. Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit) so miteinander interagieren, dass eine spezifische Betroffenheit oder stärkere Diskriminierung entsteht.
Das Gesetz definiert Gleichstellung in allen Lebensbereichen auch als Querschnittsaufgabe, die alle Politik- und Verwaltungsbereiche betrifft. Jedes Departement ist also für die Umsetzung der Gleichstellung in seinem Fachbereich zuständig. Dieses langjährige Anliegen der Gleichstellungspolitik wird endlich unmissverständlich verankert. Ausserdem wird die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen verbessert.
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Neue Mitglieder 2021
Wir begrüssen herzlich fünf neue Mitglieder in der Gleichstellungskommission!
Gesine Fuchs
Daniel Hunziker
Nils Jocher
Etienne Rembold
Anna-Katharina Schmid
Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz
Das neu formulierte kantonale Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung (KGlG) hat zum Ziel, die tatsächliche Gleichstellung zu fördern. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung soll bekämpft werden.
Das KGlG ist ein umfassendes Gesetz. Neben «klassischen» Gleichstellungsthemen werden neu auch Themen abgedeckt, die sich aus dem erweiterten Geschlechterbegriff ergeben. Die Gleichstellungskommission begrüsst diese Entwicklungen. Das neue Gesetz ermöglicht, die vielfältigen Herausforderungen, die mit Geschlecht in Verbindung stehen, anzupacken.
Das neue Gleichstellungsgesetz ist umfassender und inklusiver formuliert. Das bedeutet, dass auch Menschen eingeschlossen werden, die durch die binären Kategorien «Frauen» und «Männer» bisher nicht repräsentiert waren. Ausserdem wird «Geschlecht» differenzierter definiert, nämlich als ein Zusammenwirken der folgenden Faktoren: soziales Geschlecht, biologisches Geschlecht, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck.
Das KGlG bekennt sich klar zur Förderung der Gleichstellung in allen Bereichen, die mit Geschlecht in Verbindung stehen. So verbietet das KGlG neu auch explizit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Das ist ein logischer Schritt, denn sexuelle Orientierung, also z. B. Hetero- und Homosexualität, ist eng mit Geschlecht verbunden.
Neben direkter und indirekter Diskriminierung wird neu auch intersektionale Diskriminierung ausdrücklich erwähnt. Das ist eine wichtige Neuerung, weil intersektionale Diskriminierung oft vorkommt. Gemeint ist, dass mehrere Diskriminierungsmerkmale (bspw. Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit) so miteinander interagieren, dass eine spezifische Betroffenheit oder stärkere Diskriminierung entsteht.
Das Gesetz definiert Gleichstellung in allen Lebensbereichen auch als Querschnittsaufgabe, die alle Politik- und Verwaltungsbereiche betrifft. Jedes Departement ist also für die Umsetzung der Gleichstellung in seinem Fachbereich zuständig. Dieses langjährige Anliegen der Gleichstellungspolitik wird endlich unmissverständlich verankert. Ausserdem wird die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen verbessert.
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